Flexibilität bei lebenslangem Wohnrecht
Erste eigene Wohnung, Wohnen mit Partner:in oder Familienheim. Irgendwann ziehen die Kinder wieder aus. Vielleicht ändert sich auch einfach der Geschmack oder der Anspruch an das Umfeld.
Und dann?
Kann ich mir die neue Wohnung leisten? Wer ist der Vermieter? Kümmert er sich bei Problemen oder falls Reparaturen nötig sind? Kündigt er mich vielleicht wegen Eigenbedarfs? All diese Sorgen können Sie bei einer Genossenschaft vergessen. Sie ziehen um – und bleiben Miteigentümer. Wenn Sie wollen, Ihr Leben lang. Die Mieten werden immer fair bleiben, der Zustand der Wohnungen und Anlagen gut. Wir kümmern uns – und Sie entscheiden mit.
Wer kann Mitglied werden und wie?
Mitglied in einer Genossenschaft werden kann:
- eine natürliche Person
- eine juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
Um Mitglied zu werden, geben Sie eine Beitrittserklärung ab. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Vor Abgabe der Beitrittserklärung ist die Satzung in der jeweils geltenden Fassung zur Verfügung zu stellen. Fällt die Entscheidung positiv aus, zeichnen Sie ein Geschäftsanteil und sind somit Mitglied unserer Genossenschaft. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von zur Zeit 10 € zu zahlen. Wenn Sie eine Wohnung anmieten möchten, werden weitere Geschäftsanteile fällig.
Jetzt Mitglied werden
Einen Mitgliedschaftsantrag erhalten Sie von unserem Büro und wird Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.