Fragen und Antworten

FAQ – Die häufigsten Fragen und Antworten

Was ist Sinn und Zweck einer Genossenschaft?

Zweck einer Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial verantwortbare und bezahlbare Wohnungsversorgung.

Wie vertrete ich als Mitglied meine Interessen?

Die Mitglieder fassen gemeinsam Beschlüsse in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat hier eine Stimme, jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Die Mitglieder haben dazu das Recht auf Auskunft und Information durch den Vorstand.

Wie ist eine Genossenschaft organisiert?

Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen; sie sind eine demokratische Unternehmensform. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Können die Ziele der Baugenossenschaft Helmstedt eG geändert werden? Sogar gegen die Interessen der Mitglieder?

Nein. Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Das lässt sich nicht ändern. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung in der Details, Richtlinien und Strukturen festgelegt sind. Satzungsänderungen sind nur möglich, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei der Mitgliederversammlung zustimmen.

Kann mir die Baugenossenschaft Helmstedt eG die Mitgliedschaft kündigen?

Es können Mitglieder gekündigt werden, die zahlungsunfähig sind, sich mietwidrig verhalten und das Ansehen der Genossenschaft in der Öffentlichkeit schädigen oder zu schädigen versuchen.

Wie kann ich als Mitglied kündigen?

Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.

Wann wird mein Geschäftsguthaben bei Kündigung ausgezahlt?

Ist die Kündigung ordnungsgemäß eingegangen, scheiden Sie zum 31.12. des Jahres als Mitglied aus. Die Auszahlung erfolgt sechs Monate später, nicht jedoch vor Feststellung der Bilanz. Voraussetzung ist, dass wir keine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Sie haben. Das einmalige Eintrittsgeld von 10,00 EUR wird nicht erstattet.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Kaution und den Genossenschaftsanteilen?

Eine Kaution zahlen Sie an den Vermieter zu dessen Sicherheit. Zum Beispiel für den Fall, dass Sie die Miete nicht zahlen oder bei Auszug die Wohnung beschädigt hinterlassen. Bei uns zahlen Sie keine Kaution, stattdessen zeichnen Sie Genossenschaftsanteile. Mit den Genossenschaftsanteilen gehört Ihnen ein Teil der Baugenossenschaft Helmstedt eG. Sie erwerben einen Anteil, wenn Sie Mitglied werden und weitere, wenn Sie eine Wohnung mieten.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich zeichnen?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft zeichnen Sie ein Anteil in Höhe von 250,00 €. Dazu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 10,00 €. Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, richtet sich die Anzahl der weiteren Anteile nach der Wohnungsgröße:

  • 1-Zimmer-Wohnung -> 1 weiterer Anteil
  • 2-Zimmer-Wohnung -> 2 weitere Anteile
  • 3-Zimmer-Wohnung -> 3 weitere Anteile
  • 4-Zimmer-Wohnung -> 4 weitere Anteile
  • alle Wohnungen im Grundstück Diamantenweg 3/5/5a -> 4 weitere Anteile
  • bei Zuweisung einer Garage -> 1 weiterer Anteil
Sind die Mietverträge befristet?

Nein, unsere Mietverträge sind grundsätzlich unbefristet.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?

Nein.

Wie werden die Betriebskosten bei der Baugenossenschaft Helmstedt eG abgerechnet?

Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab und setzen die Vorauszahlungen für das nächste Jahr fest. Maßgebend ist grundsätzlich die Größe der Wohnfläche im Verhältnis zur Größe der gesamten Wirtschaftseinheit, zu der die Wohnung gehört. Die Wasserkosten und Heizkosten (bei den Häusern mit Zentralheizung) wird nach Verbrauch des Mieters abgerechnet.

Haben die Wohnungen Einbauküchen?

Grundsätzlich nicht. In besonderen Einzelfällen können wir nach Absprache eine Spüle und einen Herd zur Verfügung stellen.

Sind Bodenbeläge in den Wohnungen vorhanden?

Teils ja und nein. Als Service bieten wir Ihnen an, einen Fußboden zu verlegen. In diesen Fällen wird die Grundmiete entsprechend angehoben.

Welchen Fernsehempfang habe ich?

Das kommt ganz darauf an, in welche Region Sie ziehen. Ein Teil unserer Wohnungen hat Satellitenanschlüsse. Hier lassen sich Hunderte von Sendern empfangen. Die anderen sind mit Kabelanschlüssen versehen, über die sich Programmpakete zuschalten lassen. Private Satellitenschüsseln dürfen nicht angebracht werden, da sie die Optik der Häuser beeinträchtigen.

Wie sieht eine modernisierte Wohnung aus?

Das sehen Sie in unserer Bildergalerie unten: