Die Mitgliederversammlungen haben am 14.06.2021 um 17.00 Uhr für das Jahr 2019 und um 18.00 Uhr für das Jahr 2020 stattgefunden. Corona geschuldet, anders und kleiner als sonst üblich. Aber genauso wichtig.

Die wichtigsten Informationen möchten wir Ihnen mitteilen. Die ausführlichen Niederschriften der Versammlungen können hier eingesehen werden:   2019   2020

 

WAHL VON AUFSICHTRATSMITGLIEDERN: GUT BEKANNTE GESICHTER UND EIN NEUES MITGLIED

Florian Düerkop, Dirk Baeslack und Günter Quoll sind satzungsgemäß aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Alle haben sich zur Wiederwahl gestellt und sind einstimmig wiedergewählt worden. Corinna Jahr ist zum 31.12.2020 aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Zur Wahl neu aufstellen lassen hat sich Susanne Klein. Zu unserer Freude wurde Frau Klein einstimmig gewählt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nun aus 7 Personen zusammen:

Frank Nitsche   (1. Vorsitzender)
Klaus Junglas   (Stellv. Vorsitzender und Prüfungsausschuss)
Henning Konrad Otto   (Prüfungsausschuss)
Susanne Klein   (Prüfungsausschuss)
Florian Düerkop   (Schriftführer)
Dirk Baeslack   (Stellv. Schriftführer und Bauausschuss)
Günter Quoll   (Bauausschuss)

 

DIVIDENDE: SCHÖNE BESCHLÜSSE

Die Mitgliederversammlung ist dem Vorschlag des Aufsichtsrates nachgekommen und hat eine Dividende in Höhe von 3% beschlossen. Da im letzten Jahr durch die Corona-Pandemie keine Mitgliederversammlung stattgefunden hat, wird es in diesem Jahr zwei Ausschüttungen geben. Eine rückwirkende für 2019 und die satzungsgemäße für 2020. Der Ausschüttungstermin ist jeweils der 05.07.2021.

 

SATZUNGSÄNDERUNG

Die Versammlung hat über zwei Änderungen in der Satzung wie folgt beschlossen:

Bisher sind die Einladungen für die Mitgliederversammlungen satzungsgemäß in der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht worden. Hier wurde sich nun für den Helmstedter Sonntag entschieden. Da das örtliche Blatt kostenlos an jeden Haushalt verteilt wird, werden daher mehr Menschen erreicht.

Im § 38 wird das Geschäftsjahr und die Aufstellung des Jahresabschlusses festgehalten. Hier wird es für die Baugenossenschaft etwas einfacher. Die Erstellung eines Lageberichtes entfällt. Da die Baugenossenschaft zu den Kleinstgenossenschaften gehört, ist dieses gesetzlich nicht erforderlich. Das heißt, die Baugenossenschaft hat nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, einen Anhang und einen Jahresbericht aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Jahresbericht sind nach wie vor unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.

 

EHRUNGEN: VIELEN DANK FÜR DIE TREUE

Für mehrjährige Mitgliedschaften sind im Rahmen der Versammlung geehrt worden:

Svenja Wallis für 25 Jahre Mitgliedschaft

Ingrid Lemmer und Detlef Kohlhoff für 40 Jahre Mitgliedschaft und

Karl-Heinz König und Bernhard Lemmer für 50 Jahre Mitgliedschaft.