Liebe Mitglieder der Baugenossenschaft Helmstedt eG,

hiermit laden wir Sie gem. den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und gemäß § 24 Abs. 5 unserer Satzung der Baugenossenschaft Helmstedt eG zur außerordentlichen Mitgliederversammlung für die Ersatzwahlen des Aufsichtsrates am Montag, den 23. Februar 2026, um 17.00 Uhr, im Schützenhaus Helmstedt, Maschweg 9 in 38350 Helmstedt ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
  3. Wahl von von Ersatzmitgliedern
  4. Verschiedenes

Die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist erforderlich geworden, da im Aufsichtsrat mindestens 2 Ersatzmitglieder zu wählen sind. Die Wahl erfolgt gemäß den Regelungen unserer Satzung und den gesetzlichen Vorgaben. Aktuell besteht der Aufsichtsrat seit dem 01.01.2026 aus einem Mitglied. Der Aufsichtsrat der Genossenschaft muss jedoch aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen lt. § 36 Abs. 1 Satz 1 GenG.

Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können bis spätestens 17.02.2026 beim Vorstand der Baugenossenschaft Helmstedt eG eingereicht werden. Wahlberechtigt und wählbar sind die Mitglieder der Baugenossenschaft Helmstedt eG, soweit die Satzung und das Genossenschaftsgesetz keine abweichenden Regelungen bestimmen.

Anträge zur Tagesordnung reichen Sie bitte bis zum 17.02.2026 schriftlich bei der Baugenossenschaft Helmstedt eG ein.

Bitte erklären Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung bis zum 17.02.2026.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 33 Abs. 2 der Satzung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Baugenossenschaft Helmstedt eG

PS.: Laden Sie hier die Einladung als PDF herunter.